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Hamburg will Bußgelder für Street View

Die für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin Ilse Aiger spricht gerne von einer Anpassung des Datenschutzgesetzes, um Google Street View zu reglementieren. Statt einen Gesetzentwurf vorzulegen, sucht sie aber bloß das nächste Interview, um dort ihre Drohung zu wiederholen. Nun hat Hamburg eine Initiative im Bundesrat angekündigt.

Das Ziel ist eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die regelt, was ein Dienst wie Google Street View fotografieren darf und wie er mit den Daten umzugehen hat. Bei Verstoß droht dann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.


Das Land Hamburg will ein Gesetz, das Googles Praxis einschränkt
Das Land Hamburg will ein Gesetz, das Googles Praxis einschränkt

"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht", so Hamburgs Justizsenator Till Steffen.

Personen komplett löschen lassen

Wie es bereits Praxis ist, müssten Gesichter und Auto-Kennzeichen vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Dem Gesetzentwurf zufolge könnten Personen aber auch verlangen, dass sie ganz gelöscht werden - auch wenn das Gesicht bereits gepixelt wurde, sie aber anhand von Statur oder Kleidung erkannt werden können.

Bereits jetzt können Mieter und Hausbesitzer verlangen, dass Wohnhäuser unkenntlich gemacht werden. Auch dies soll verpflichtend werden. Zusätzlich würde verboten, über Zäune und Hecken hinweg zu fotografieren. Derzeit sind die Kameras in einer Höhe von 2,50 Metern angebracht.

Des Weiteren soll es verbindlich werden, Fahrten, bei denen ganze Straßenzüge fotografiert werden, rechtzeitig anzukündigen. Außerdem müssten die Rohdaten innerhalb eines Monats gelöscht werden.


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28. April 2010 | 11:36 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Google, Street View, Hamburg, Till Steffen, Bundesdatenschutzgesetz, Bundesrat, Gesetzesänderung


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