Street View

Ultimatum: Google soll sich schriftlich erklären

Die deutschen Datenschützer sind nach wie vor unzufrieden. Googles Erklärungen, wie beim Dienst Street View die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, reichen ihnen nicht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar fordert nun eine schriftliche Stellungnahme.

Bereits am Freitag ist Google in den USA und in Deutschland eine entsprechende Aufforderung zugegangen. Für die Antwort hat Caspar auch eine Frist gesetzt. Bis Mittwoch um 10 Uhr soll die schriftliche Erklärung vorliegen.

Google Maps Mobile mit Street View
Google Maps Mobile mit Street View
"Google hat es in der Hand, schriftlich zu garantieren, dass die von uns geforderten Voraussetzungen eingehalten werden. Sollte keine schriftliche Zusage zu den bereits angesprochenen Punkten erfolgen, ist aus meiner Sicht die Fortführung der Kamerafahrten datenschutzrechtlich nicht mehr zu vertreten“, so Caspar.

Mitbekommen, dass man fotografiert wurde

Google fotografiert derzeit ganze Straßenzüge. Gesichter und Autokennzeichen werden zwar automatisch unkenntlich gemacht. Dennoch sind immer wieder Personen in unliebsamen Situationen identifiziert worden. Viele Eigenheimbesitzer wehren sich auch gegen die Veröffentlichung ihrer Häuserfronten.

Die bisherige mündliche Vereinbarung sieht vor, dass man vor der Veröffentlichung der Bilder dagegen Einspruch erheben kann. Google stellt aber lediglich eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme bereit. Die Fotografierten müssen selbst mitbekommen, dass Google sie vor die Linse bekommen hat.


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18. May 2009 | 14:34 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Street View, Google, Datenschützer, Persönlichkeitsrecht, Häuserfront, Gesichter, Johannes Caspar, Hamburg, Datenschutzbeauftragter, Kamerafahrt


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