Datenschutz

Google Street View noch in diesem Jahr

Die Bürger sollen bereits vor der Veröffentlichung von Bildern über Google Street View die Möglichkeit erhalten, Widerspruch einzulegen. Dies ist ein Kompromiss, den Google mit deutschen Datenschützern gefunden hat.

Nach zahlreichen Protesten hatte Google das Fotografieren deutscher Straßen im Oktober 2008 gestoppt. Datenschützer und Betroffene sahen die Persönlichkeitsrechte gefährdet, weil auf den Bildern zu viel Privates zu sehen war.


Google Street View auf dem iPhone
Google Street View auf dem iPhone

Bereits jetzt macht Google Gesichter und Autokennzeichen auf den Bildern automatisch unkenntlich. Zudem kann man Google auffordern, bestimmte Bilder zu löschen.

Muss man selbst auf Fotografen achten?

Die Datenschützer wollten ein Einspruchsrecht, bevor die Bilder aufgenommen werden. Jetzt erhalten die Bürger dies erst vor der Veröffentlichtung.

Google wird dafür neue Datenschutztools entwickeln. Wie diese aussehen werden, ist jedoch nicht bekannt. Eventuell muss man mitbekommen, dass man von einem Google-Auto fotografiert wurde.

Auch auf dem Handy?

Noch in diesem Jahr soll der Dienst Google Street View auch in Deutschland starten. Über Google Maps kann man dann nicht mehr nur Straßenkarten ansehen, sondern sich auch virtuell durch die Straßen bewegen.

Gerade auf dem Handy soll Street View zu einer besseren Orientierung bzw. Navigation führen. Ob Street View Mobile auch noch in diesem Jahr verfügbar sein wird, ist nicht bekannt.


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28. April 2009 | 12:17 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Datenschutz, Google, Street View, Datenschützer, Deutschland, Widerspruch, Einspruch, Privatsphäre, Google-Auto, Foto


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